In den vergangenen drei Monaten wurde das Impfpflichtgesetz nicht nur zwei Mal befristet ausgesetzt, sondern von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt verändert.
→ 12. März: Nur fünf Wochen nach dem Beschluss wurde das Impfpflichtgesetz vom 4. Februar durch eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz „betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des Impfpflichtgesetzes und der Impfpflichtverordnung“ vorübergehend ausgesetzt. Diese Verordnung (und damit die Aussetzung der Impfpflicht) war zunächst bis 31. Mai 2022 gültig (Sozialministerium).
→ 17. März: Fünf Tage nach seiner Aussetzung wurde das Impfpflichtgesetz ohne wahrnehmbare politische Diskussion und ohne jede mediale Aufmerksamkeit geändert. Auf drei Seiten wurden zahlreiche Korrekturen, Präzisierungen und Ergänzungen der ursprünglichen Gesetzesfassung vom 4. Februar beschlossen, u. a. zum digitalen Ausnahmemanagement und der postalischen Dokumentenübermittlung (Änderungen IPFG 17. März 2022). Diese Korrekturen könnten nach den Anwälten Höllwarth und Scheer ein Hinweis darauf sein, dass das Gesetz im Herbst doch nicht still und leise verschwinden, sondern scharf gestellt werden könnte (Youtube, ab Minute 18).
→ 24. Mai: die Aussetzung der Impfpflicht wurde für weitere drei Monate verlängert – bis Ende August. Laut Staatssekretärin Edtstadler liege derzeit die Verhältnismäßigkeit nicht vor, die dafür nötige Kombination aus „geeignet“, „erforderlich“ und „angemessen“ sei derzeit nicht gegeben, ein entsprechender Eingriff in die Grundrechte wäre unverhältnismäßig. Die epidemiologische Situation müsse schon „eine Extreme sein“, zum Beispiel müsste die Überlastung des Gesundheitssystems akut drohen (Wiener Zeitung, 24. Mai 2022).