Im Februar 2021 entließ die Stadt Wien fristlos 14 Mitarbeiter*innen der Klinik Hietzing, nachdem bekannt wurde, dass sie bei der Pensionierungsfeier einer Kollegin gegen die Coronavirus-Regeln verstoßen haben sollen. Diese nahmen die Frauen großteils nicht hin. Sie reichten Klagen auf Weiterbeschäftigung ein. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien, dass die fristlose Entlassung zu Unrecht erfolgte. Der Rechtsvertreter der Stadt Wien und des Wiener Gesundheitsverbunds, Dieter Kieslinger, erklärt: „Die Betroffenen so zu behandeln, als hätte es die Entlassung nicht gegeben.“ Nur noch eine außerordentliche Revision vor dem Obersten Gerichtshof wäre möglich. (ORF Wien, 2.3.2022).