Deutschland: Fast alle Maßnahmen enden mit 2. April (24.03.2022)

In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat aufgrund des Auslaufens der bisherigen Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen am 19. März eine Reform des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die am 20. März in Kraft trat. Den Bundesländern bleibt eine Übergangsfrist bis zum 2. April. Fast alle Maßnahmen fallen und *dürfen* dann auch von den Bundesländern nicht mehr eingeführt werden. Nur eine (aufhebbare) Maskenpflicht im Fernverkehr und Basis-Maßnahmen in sensiblen Infrastrukturbereichen (Pflege, Gesundheit) bleiben aufrecht. Sollten regionale „Hotspots“auftreten, was sich an der Krankanhausbelegung zeigen muss, dürfen Bundesländer auch zusätzliche Maßnahmen erlassen. Die neue Regelung gilt bis 23. September, dann wird der Gesetzgeber die Lage neu bewerten (ZDF, 18.3.2022) (Bundesregierung, 20.3.2022).