Klagen wegen Impfschäden und fahrlässigem Vorgehen bei der Zulassung (5.12.2022)

In Deutschland und der Schweiz wurden in den letzten Monaten mehrere Klagen im Zusammenhang mit den Impfungen gegen Covid-19 eingereicht, nun liegt die Entscheidung bei den Gerichten.

In Deutschland vertritt ein Anwalt mehrere Personen, die nach der Impfung schwere bis lebensbedrohende Erkrankungen durchmachten, deren Zusammenhang mit der Impfung mehrfach ärztlich bestätigt wurde. Die Klagen richten sich sowohl gegen Astra Zeneca als auch gegen Biontech/Pfizer. Eine Aufklärung über die Risiken der Impfung wurde aus seiner Sicht nicht angemessen durchgeführt. Nicht nur, dass massiv für die Impfung geworben wurde, „die Menschen wurden in der Gewissheit gelassen, dass es für sie kein gesundheitliches Risiko darstellt“, sich impfen zu lassen.
Hier ein Bericht dazu in der ARD Mediathek.

Ein Schweizer Anwalt hat mehrere Klagen gegen Impfärzte und gegen die Zulassungsbehörde Swissmedic eingereicht. Im ersten Fall vertritt er ebenfalls impfgeschädigte Personen, Swissmedic hingegen wird Allgemeingefährdung durch fahrlässiges Vorgehen bei der Zulassung vorgeworfen. Die Zulassungsstudien hätten nicht dem wissenschaftlichen Standard entsprochen, die notwendigen Kriterien für das weitere Vorgehen nach einer nur befristeten bzw. bedingten Zulassung seien nicht eingehalten worden. Mehr Infos gibt es hier.

Im Zusammenhang mit Haftungsfragen ist interessant, dass die Regierungen der EU den Impfstoffherstellern besondere Privilegien zugestanden haben. Die EU Mitgliedsstaaten haben sich nämlich verpflichtet, sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Schadenersatzkosten zu übernehmen, die den Herstellern im Zusammenhang mit eventuellen Impfschäden entstehen.

Über die Situation, was Schadenersatz bei Impfschäden im allgemeinen und bei den Covid-19 Impfstoffen im Besonderen betrifft, informiert dieser Artikel.