Vorläufiges Aussetzen der Impfpflicht – neue Evaluierung im Sommer (10.03.22)

Gestern verlautbarte die Regierung ein vorläufiges Aussetzen der gesetzlich beschlossenen Impfpflicht. Ursprünglich hätten ab Mitte März die ersten Strafen bei Verstößen verhängt werden sollen. Dass dies nun vorläufig nicht erfolgen wird, begründet die neue einrichtete, vierköpfige staatliche Impfpflichtkommission mit medizinischen, gesellschaftspolitischen und rechtlichen Überlegungen. Dabei wird auf Faktoren wie neue Virus-Varianten, die schwindende Immunität nach den Impfungen, alternative Therapiemöglichkeiten, die Akzeptanz einer Impfpflicht und endlich auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezuggenommen. Wir fordern weiterhin eine gänzliche Abschaffung der gesetzlichen Impfpflicht und eine freie Impfentscheidung, auch nach dem Sommer 2022!
Hier geht es zur (Stellungnahme der staatlichen Impfkommission).